Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz darf nicht geduldet werden

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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Diskriminierung
und nicht zu dulden

 

Sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag zeigt sich in verschiedenen Ausprägungen, etwa durch anzügliches Anstarren oder Bemerkungen mit sexualisiertem Inhalt, aber auch in Form von Belästigungen am Telefon oder per E-Mail bis hin zu sexualisierten körperlichen Übergriffen.

Es ist die Verantwortung der Arbeitgebenden und der Vorgesetzten, die Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen und bekannt gewordenen Fällen sensibel und mit Nachdruck nachzugehen. Dazu gehört es, ein angstfreies Arbeitsumfeld zu gestalten und die Anzeichen jeglicher Form von Machtmissbrauch zu erkennen. Es geht aber nicht nur um ein gutes Arbeitsklima, es sind klare Beschwerdeverfahren zu verankern, so dass Betroffene darauf vertrauen können, ernstgenommen
und geschützt zu werden.

Es braucht auch Kolleginnen und Kollegen, die nicht wegschauen und die Betroffenen in der Wahrnehmung ihrer Rechte bestärken. In den meisten Fällen sind Frauen von sexueller Belästigung betroffen. Ich möchte alle von sexueller Belästigung Betroffenen ermutigen, sich dagegen zu wehren und sich an die entsprechenden Ansprechpersonen zu wenden. Alle Beschäftigten haben ein Recht auf ein sicheres und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu ächten.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Nein heißt nein.
Berlin: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung. – 2021. Leporello:

https://www.berlin.de/sen/frauen/_assets/keine-gewalt/sexuelle-belaestigung/pdfs/faltblatt-sexuelle-belaestigung_bf.pdf

Null Toleranz gegenüber sexueller Belästigung am
Arbeitsplatz: Dafür setze ich mich ein.

Quelle: Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin



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