Neuerlass der Ausführungsvorschriften über die Verpflichtung der Beamtinnen und Beamten zum Tragen von Dienstkleidung

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Neuerlass der Ausführungsvorschriften über die Verpflichtung der Beamtinnen und Beamten zum Tragen von Dienstkleidung

 

Der Berliner Senat beabsichtigt einen Neuerlass für die Ausführungsvorschriften über die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung. Dieser richtet sich an die Beamtinnen und Beamten im Land Berlin. Einen entsprechenden Entwurf hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz zur Kenntnis genommen. Dieser wird dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Gemäß Neuerlass sind die Beamtinnen und Beamten aus folgenden Laufbahnfachrichtungen und -zweigen zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet:

Laufbahnzweig des Forstdienstes,
Laufbahnzweige des Justizwachtmeisterdienstes sowie des allgemeinen Justizdienstes- sofern das Personal mit Sicherheitsaufgaben betraut ist,
Laufbahnzweige des allgemeinen Justizvollzugsdienstes, des Krankenpflegedienstes und des Werkdienstes an Justizvollzugsanstalten,
Laufbahnfachrichtung des feuerwehrtechnischen Dienstes,
Laufbahnzweig der Schutzpolizei sowie Beamtinnen und Beamte, die schutzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen Außendienst des Fischereiamtes,
Allgemeiner Ordnungsdienst der Ordnungsämter.

Die Beamtinnen und Beamten aus anderen Laufbahnfachrichtungen und -zweigen sind verpflichtet, nach näherer Bestimmung der obersten Dienstbehörde Dienstmütze, Abzeichen, Armbinde oder vorübergehend auch andere Dienstkleidungsstücke mit Landeswappen zu tragen. Dies gilt, wenn eine besondere Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse erforderlich ist.

Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen vom 30.11.2021


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