Beteiligung der Gewerkschaften geregelt
Der DGB und der Berliner Innensenator Erhart Körting (SPD) haben vereinbart, in welcher Form der DGB bei der Vorbereitung beamtenrechtlicher Regelungen beteiligt wird. Die „Kooperationsvereinbarung Dienstrecht" beinhaltet beispielsweise Fristen für die Beteiligung und legt fest, wann Referentenentwürfe den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme zugesandt werden. Der DGB will an den zukünftigen neuen Senat herantreten, um die Vereinbarung in allen Senatsverwaltungen einzuführen. „Damit auch beim Erlass von Laufbahnverordnungen und Verwaltungsvorschriften für die Beamtinnen und Beamten anderer Senatsverwaltungen sowie der Senatskanzlei und deren nachgeordneten Behörden keine Lücke in der gewerkschaftlichen Beteiligung entsteht", betont der DGB. Die im Juni geschlossene Vereinbarung galt ursprünglich nur in der Innenbehörde. Inzwischen gibt es weitere Abkommen etwa in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, für Integration, Arbeit und Soziales sowie beim Senat für Wirtschaft, Technologie und Frauen.
Quelle: Beamten-Magazin 10/2011
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