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Meldung für Beamte und den öffentlichen Dienst in Berlin: EuGH gegen Tariftreue der öffentlichen Hand; 04/08

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EuGH gegen Tariftreue der öffentlichen Hand

Die Vergabe öffentlicher Aufträge darf nicht in jedem Fall an die Einhaltung von Tarifverträgen gekoppelt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Der DGB kritisierte das Urteil. Die europäische Vergabe-Richtlinie aus 2004 lege fest, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein Mitgliedstaat auch soziale Kriterien und Tariftreueregelungen berücksichtigen darf. Durch die EuGH-Entscheidung werde das jetzt konterkariert. „Gesetzliche Mindestlöhne sind nach der EuGH-Entscheidung wichtiger denn je", kommentierte der DGB Vorsitzende Michael Sommer das Urteil. Die stellvertretende Bezirksvorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Doro Zinke, hatte unlängst effektive Kontrollmechanismen im Gesetzentwurf für die Vergabe öffentlicher Aufträge angemahnt. Das neue Berliner Vergabegesetz solle sich am Gesetzentwurf des Landes Bremen orientieren, der eine zentrale Tariftreuestelle vorsehe. Sie soll regelmäßig über Verstöße berichten. Zudem hatte Zinke sofortige Sanktionen gefordert, etwa den Entzug des Auftrags, falls ein Unternehmen Tarife unterlaufe. Die Vergabe öffentlicher Aufträge solle daran gekoppelt werden, dass die darum konkurrierenden Unternehmen den Tariflohn bzw. den Mindestlohn zahlen. So werde der Unterbietung durch Billiglöhne ein Riegel vorgeschoben. Nun wird auch das Berliner Vergabegesetz vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils neu diskutiert werden.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 04/2008


 

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