Neue Vorschriften für Pflegeleistungen geplant
Die Leistungen der Beihilfe für Berliner Beamtinnen und Beamte sollen sich verbessern. Die geplanten Änderungen in der Landesbeihilfeverordnung werden nach Einschätzung des DGB „in vielen Fällen zu einer Verbesserung für die Beamtinnen und Beamten bei Pflege- und Gesundheitsleistungen führen“. Sie erlauben es Pflegebedürftigen demnach zum Beispiel, Aufwendungen für Tages- oder Nachtpflege in einer Einrichtung zu kombinieren mit häuslicher Krankenpflege. Auch die Fahrt von der Wohnung zur Pflegeeinrichtung wird bei den Kosten berücksichtigt. Die Verordnung legt auch fest, welche Formen psychologischer Behandlung bei der Beihilfe geltend gemacht werden können. Zudem sollen Gehörlose, hochgradig schwerhörige oder ertaubte Personen künftig einen Anspruch auf Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Kommunikationshilfe erhalten. Die Verordnung soll rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Beabsichtigt ist die Gleichstellung der beihilfeberechtigten Berliner Beamten mit den Beamten des Bundes.
Quelle: Beamten-Magazin 04/2012
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