Hohe Nachzahlung für Beamte und Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
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März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


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Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (Landesbeamtenversorgungsgesetz - LBeamtVG)

vom 21. Juni 2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.06.2022 (GVBl. S. 374)


Inhaltsübersicht


Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Arten der Versorgung

§ 3 Regelung durch Gesetz


Abschnitt II
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag

§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts

§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit

§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

§ 11 Sonstige Zeiten

§ 12 Ausbildungszeiten

§ 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten

§ 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

§ 13 Zurechnungszeit und Zeiten gesundheitsschädigender Verwendung

§ 14 Höhe des Ruhegehalts

§ 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

§ 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe

§ 15a Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion

 

Abschnitt III
Hinterbliebenenversorgung

§ 16 Allgemeines

§ 17 Bezüge für den Sterbemonat

§ 18 Sterbegeld

§ 19 Witwengeld

§ 20 Höhe des Witwengeldes

§ 21 Witwenabfindung

§ 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen

§ 23 Waisengeld

§ 24 Höhe des Waisengeldes

§ 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen

§ 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe

§ 27 Beginn der Zahlungen

§ 28 Witwerversorgung

 

Abschnitt IV
Bezüge bei Verschollenheit

§ 29 Zahlung der Bezüge


Abschnitt V
Unfallfürsorge

§ 30 Allgemeines

§ 31 Dienstunfall

§ 31a Einsatzversorgung

§ 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen

§ 33 Heilverfahren

§ 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag

§ 35 Unfallausgleich

§ 36 Unfallruhegehalt

§ 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt

§ 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte

§ 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes

§ 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung

§ 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie

§ 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene

§ 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung

§ 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung

§ 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen

§ 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge

§ 45 Meldung und Untersuchungsverfahren

§ 45a Meldung von Dienstunfalldaten an das Statistische Amt der Europäischen Union

§ 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche

§ 46a (weggefallen)


Abschnitt VI
Übergangsgeld, Ausgleich

§ 47 Übergangsgeld

§ 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte

§ 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

 

Abschnitt VII
Gemeinsame Vorschriften

§ 49 Zahlung der Versorgungsbezüge

§ 50 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung

§ 50a Kindererziehungszuschlag

§ 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag

§ 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld

§ 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag

§ 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen

§ 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§ 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen

§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

§ 53a (weggefallen)

§ 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung

§ 56a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

§ 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung

§ 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge

§ 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung

§ 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung

§ 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung

§ 62 Anzeigepflicht

§ 63 Anwendungsbereich


Abschnitt VIII
Sondervorschriften

§ 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung

§ 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge


Abschnitt IX
Versorgung besonderer Beamtengruppen

§ 66 Beamte auf Zeit

§ 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W

§ 68 Ehrenbeamte


Abschnitt X
Vorhandene Versorgungsempfänger und Versorgungsfälle ab 1. Januar 2002

§ 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger

§ 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger

§ 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 bewilligte Freistellungen und eingetretene Versorgungsfälle

§ 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte

§ 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte

§ 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001


Abschnitt XI
Anpassung der Versorgungsbezüge

§ 70 Allgemeine Anpassung

§ 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge

§ 72 Einmalzahlung im Jahr 2004

§ 73 Gewährung der Einmalzahlung

§§ 74 bis 76 (weggefallen)

 

Abschnitt XII

(weggefallen)

Abschnitt XIII
Übergangsvorschriften neuen Rechts

§ 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit

§ 85 Ruhegehaltssätze für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte

§ 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem 31. Dezember 1991

§ 86 Hinterbliebenenversorgung

§ 87 Unfallfürsorge

§ 88 Abfindung

§ 89 (weggefallen)

§ 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung

§ 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren


Abschnitt XIV
(weggefallen)

Abschnitt XV
Schlußvorschriften

§ 105 Außerkrafttreten

§ 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften

§ 107 Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen

§ 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands

§ 107b Verteilung der Versorgungslasten

§ 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

§ 108 Generalverweis

§ 108a Übergangsregelung

§ 108b Befristete Ausnahme für nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Leistungen

§ 108c Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen

§ 109 (Inkrafttreten)


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Teufelsberg: Der Teufelsberg im Grunewald ist ein Trümmerberg, Aussichtspunkt und ein Monument der Geschichte.

Tiergarten: Der Tiergarten ist die grüne Lunge von Berlin und liegt zwischen dem Brandenburger Tor und dem Berliner Zoo.

Weltzeituhr: Wurde zu DDR-Zeiten auf dem Alexanderplatz installiert und ist mittlerweils weltbekannt.

Zoologischer Garten: Der weltbekannte Berliner Zoo ist der älteste Zoo Deutschlands.

 

 

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