Hohe Nachzahlung für Beamte und Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) Berlin: § 107b Verteilung der Versorgungslasten

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Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) Berlin: § 107b Verteilung der Versorgungslasten

 

Abschnitt XV
Schlußvorschriften

§ 107b Verteilung der Versorgungslasten

(1) Wird ein Beamter oder Richter eines Dienstherrn in den Dienst eines anderen Dienstherrn übernommen und stimmen beide Dienstherren der Übernahme vorher zu, so tragen der aufnehmende Dienstherr und der abgebende Dienstherr bei Eintritt des Versorgungsfalles die Versorgungsbezüge anteilig nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5, wenn der Beamte oder Richter bereits auf Lebenszeit ernannt worden ist und dem abgebenden Dienstherrn nach Ablegung der Laufbahnprüfung oder Feststellung der Befähigung mindestens fünf Jahre zur Dienstleistung zur Verfügung stand; dies gilt nicht für Beamte auf Zeit sowie für Beamte, die beim aufnehmenden Dienstherrn in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden.

(2) Versorgungsbezüge im Sinne des Absatzes 1 sind alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis, die mit oder nach Eintritt des Versorgungsfalles fällig werden. Ist dem Beamten oder Richter aus Anlaß oder nach der Übernahme vom aufnehmenden Dienstherrn ein höherwertiges Amt verliehen worden, so bemißt sich der Anteil des abgebenden Dienstherrn so, wie wenn der Beamte oder Richter in dem beim abgebenden Dienstherrn zuletzt bekleideten Amt verblieben wäre. Entsprechendes gilt für Berufungsgewinne im Hochschulbereich und für Zulagen für die Wahrnehmung einer höherwertigen Funktion.

(3) Wird der übernommene Beamte oder Richter vom aufnehmenden Dienstherrn in den einstweiligen Ruhestand versetzt, beginnt die Versorgungslastenbeteiligung des abgebenden Dienstherrn erst mit der Antragsaltersgrenze (§ 26 Abs. 4 des Beamtenrechtsrahmengesetzes) des Beamten oder Richters, spätestens jedoch mit Einsetzen der Hinterbliebenenversorgung.

(4) Die Versorgungsbezüge werden in dem Verhältnis der beim abgebenden Dienstherrn abgeleisteten ruhegehaltfähigen Dienstzeiten zu den beim aufnehmenden Dienstherrn abgeleisteten ruhegehaltfähigen Dienstzeiten aufgeteilt, dabei bleiben Ausbildungszeiten (z. B. Studium, Vorbereitungsdienst) unberücksichtigt; Zeiten einer Beurlaubung, für die der beurlaubende Dienstherr die Ruhegehaltfähigkeit anerkannt oder zugesichert hat, stehen den bei ihm abgeleisteten ruhegehaltfähigen Dienstzeiten gleich. Im Falle des Absatzes 3 wird die Zeit im einstweiligen Ruhestand, soweit sie ruhegehaltfähig ist, zu Lasten des aufnehmenden Dienstherrn berücksichtigt. Zeiten, für die der Beamte oder Richter vor der Übernahme bereits zum aufnehmenden Dienstherrn abgeordnet war, gelten als beim abgebenden Dienstherrn abgeleistete Dienstzeiten.

(5) Der aufnehmende Dienstherr hat die vollen Versorgungsbezüge auszuzahlen. Ihm steht gegen den abgebenden Dienstherrn ein Anspruch auf die in den Absätzen 2 und 4 genannten Versorgungsanteile zu. Zahlt an Stelle des aufnehmenden Dienstherrn eine Versorgungskasse die Versorgungsbezüge aus, hat der aufnehmende Dienstherr den ihm nach Satz 2 erstatteten Betrag an die Versorgungskasse abzuführen.


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Botanischer Garten: Der schöne Graten liegt in Berlin-Steglitz und gehört zu den artenreichsten botanischen Gärten der Welt.

Brandenburger Tor: eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten. Wurde vom Mahnmal der Teilung zum Symbol der deutschen Einheit.

Bundeskanzleramt: Hier ist Büro der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. 

Checkpoint Charlie: Der frühere Grenzübergang in der Friedrichstraße ist eine Attraktion bei Besucherinnen und Besuchern. 

East Side Gallery: ein kleiner Rest der Berliner Mauer.

Einkaufsparadies Friedrichstraße: Ein Erlebnis das zum Pflichtprogramm eines Berlinbesuchs zählt.

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Hackescher Markt: mit den berühmten Hackeschen Höfe in Berlin Mitte.

Holocaust-Mahnmal: Das Mahnmal erinnert an die von den Nationalsozialisten ermordeten Juden.

Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche: Die Kirche setzt mit ihrer Turmruine ein beeindruckendes Zeichen gegen den Krieg.

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Stadtschloss Berlin: Das Bauvorhaben hat sehr viel Aufsehen erregt.

Teufelsberg: Der Teufelsberg im Grunewald ist ein Trümmerberg, Aussichtspunkt und ein Monument der Geschichte.

Tiergarten: Der Tiergarten ist die grüne Lunge von Berlin und liegt zwischen dem Brandenburger Tor und dem Berliner Zoo.

Weltzeituhr: Wurde zu DDR-Zeiten auf dem Alexanderplatz installiert und ist mittlerweils weltbekannt.

Zoologischer Garten: Der weltbekannte Berliner Zoo ist der älteste Zoo Deutschlands.

 

 

 

Red 20221103

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