Hohe Nachzahlung für Beamte und Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) Berlin: § 13 Zurechnungszeit und Zeiten gesundheitsschädigender Verwendung

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Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) Berlin: § 13 Zurechnungszeit und Zeiten gesundheitsschädigender Verwendung

 

Abschnitt II
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag

§ 13 Zurechnungszeit und Zeiten gesundheitsschädigender Verwendung

(1) Ist der Beamte vor Vollendung des sechzigsten Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten, wird die Zeit vom Eintritt in den Ruhestand bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des sechzigsten Lebensjahres, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften als ruhegehaltfähig berücksichtigt wird, für die Berechnung des Ruhegehalts der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu zwei Dritteln hinzugerechnet (Zurechnungszeit). Ist der Beamte nach § 45 des Bundesbeamtengesetzes oder dem entsprechenden Landesrecht erneut in das Beamtenverhältnis berufen worden, so wird eine der Berechnung des früheren Ruhegehalts zugrunde gelegene Zurechnungszeit insoweit berücksichtigt, als die Zahl der dem neuen Ruhegehalt zugrunde liegenden Dienstjahre hinter der Zahl der dem früheren Ruhegehalt zugrunde gelegenen Dienstjahre zurückbleibt.

(2) Die Zeit der Verwendung eines Beamten in Ländern, in denen er gesundheitsschädigenden klimatischen Einflüssen ausgesetzt ist, kann, soweit sie nach Vollendung des siebzehnten Lebensjahres liegt, bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn sie ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat. Entsprechendes gilt für einen beurlaubten Beamten, dessen Tätigkeit in den in Satz 1 genannten Gebieten öffentlichen Belangen oder dienstlichen Interessen diente, wenn dies spätestens bei Beendigung des Urlaubs anerkannt worden ist. Zeiten einer besonderen Verwendung im Ausland nach § 31a Absatz 1 können bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn sie einzeln ununterbrochen mindestens 30 Tage und insgesamt mindestens 180 Tage gedauert haben.

(3) Sind sowohl die Voraussetzungen des Absatzes 1 als auch die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt, findet nur die für den Beamten günstigere Vorschrift Anwendung.


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Botanischer Garten: Der schöne Graten liegt in Berlin-Steglitz und gehört zu den artenreichsten botanischen Gärten der Welt.

Brandenburger Tor: eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten. Wurde vom Mahnmal der Teilung zum Symbol der deutschen Einheit.

Bundeskanzleramt: Hier ist Büro der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. 

Checkpoint Charlie: Der frühere Grenzübergang in der Friedrichstraße ist eine Attraktion bei Besucherinnen und Besuchern. 

East Side Gallery: ein kleiner Rest der Berliner Mauer.

Einkaufsparadies Friedrichstraße: Ein Erlebnis das zum Pflichtprogramm eines Berlinbesuchs zählt.

Fernsehturm Berlin: Der Fernsehturm am Alexanderplatz ist das höchste Bauwerk in Deutschland und das markanteste Wahrzeichen von Berlin.

Hackescher Markt: mit den berühmten Hackeschen Höfe in Berlin Mitte.

Holocaust-Mahnmal: Das Mahnmal erinnert an die von den Nationalsozialisten ermordeten Juden.

Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche: Die Kirche setzt mit ihrer Turmruine ein beeindruckendes Zeichen gegen den Krieg.

Kurfürstendamm: Sehen und gesehen werden am Kurfürstendamm ist das Motto.

Madame Tussauds: Unbedingt reingehen (Unter den Linden unweit vom Hotel Adlon).

Museumsinsel: Im Berliner Zentrum ein herausragender Museumskomplexe und gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Neue Synagoge: Was von ihr übrig blieb strahlt heute umso heller: Die Neue Synagoge in der Oranienburger Straße ist eine der bedeutendsten Synagogen in Deutschland.

Potsdamer Platz: Neubau nach der Wiedervereinigung. Das Ensemble aus Hochhäusern und futuristischen Neubauten bildet ein ganz eigenes Stadtviertel.

Reichstag: Das Reichstagsgebäude ist der Sitz des deutschen Bundestages und eine viel besuchte Sehenswürdigkeit.

Rotes Rathaus: Amtssitz des Regierenden Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters von Berlin.

Schloss Charlottenburg: Das Schloss ist die größte Schlossanlage Berlins.

Siegessäule: Die Siegessäule mit der goldenen Skulptur auf der Spitze gehört zu den bekanntesten Wahrzeichen Berlin's.

Stadtschloss Berlin: Das Bauvorhaben hat sehr viel Aufsehen erregt.

Teufelsberg: Der Teufelsberg im Grunewald ist ein Trümmerberg, Aussichtspunkt und ein Monument der Geschichte.

Tiergarten: Der Tiergarten ist die grüne Lunge von Berlin und liegt zwischen dem Brandenburger Tor und dem Berliner Zoo.

Weltzeituhr: Wurde zu DDR-Zeiten auf dem Alexanderplatz installiert und ist mittlerweils weltbekannt.

Zoologischer Garten: Der weltbekannte Berliner Zoo ist der älteste Zoo Deutschlands.

 

 

 

Red 20221103

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