Besoldungstabellen in Berlin ab 1.08.2013

 

 

Berlin – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz, beispielsweise für die Besoldung übertragen. Das Land Berlin hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen zum 01.08.2012 – und eine sich daran anschließende Änderung der Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen vorzunehmen.

Bei den Besoldungsanpassungen hatte das Land Berlin erstmalig nach dem 01.08.2004 wieder zum 01.08.2010 eine Besoldungserhöhung um 1,5 Prozent vorgenommen. Daran schlossen sich weitere Anpassungen von 2,0 Prozent zum 01.08.2011 und 01.08.2012 an. Für das Jahr 2013 wurde dann eine weitere Anpassung zum 01.08.2013 in Höhe von 2,0 Prozent vorgenommen. Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf diesen beiden Seiten.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Berlin hat bereits vor dem Tarifabschluss der Länder im Frühjahr 2013 für die Beamten entsprechende Regelungen zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung getroffen. Obwohl Berlin seit 2013 wieder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) angehört, ist das Land offenbar nicht bereit dieses Tarifergebnis auf die Beamtenschaft zu übertragen.

Besoldungstabelle A – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,99 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 302,23 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 siehe Internet www.besoldung-berlin.de

Besoldungstabelle B – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

*) Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1056,86 Euro.

 

 

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-berlin.de © 2024