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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Berlin
Für Beamtinnen und Beamte wurde bereits vor der Föderalismusreform 2006 mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 sogenannte „Öffnungsklauseln“ für die Zahlung von Sonderzahlungen beschlossen.
Damit konnten Bund und Länder abweichend von der bis dahin einheitlichen Regelung eines gleich hohen Weihnachtsgeldes selbstständig regeln, ob und in welcher Höhe sie solche „Sonderzahlungen“ gewähren wollen. Die über wiegende Zahl der Länder hat den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen.
Hier die Übersicht die für Berlin geltenden Regelungen:
Bereich |
Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern |
Berlin | Beamte A 4 bis A 9: 1.550 Euro, übrige: 900 Euro Versorgungsempfänger A 4 bis A 9: 775 Euro, übrige: 450 Euro Anwärter: 400Euro; Sonderbetrag von 25,56 Euro pro berücksichtigungsfähiges Kind |
Red 20220101 / UT RUS 2021 20210322
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