Besoldung Berlin |
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Zur Übersicht der Nebentätigkeitsverordnung des Landes Berlin
§ 16* Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin folgenden Kalendermonats in Kraft. …
§ 13 Abs. 4: Neugef. durch Art. IX d. Ges. v. 10. 2. 2003, GVBl. S. 62
§ 16 Satz 2: Aufhebungsvorschrift