Besoldung Berlin
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Nebentätigkeitsverordnung von Berlin: § 16* Inkrafttreten

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§ 16* Inkrafttreten  

Die Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin folgenden Kalendermonats in Kraft. …

§ 13 Abs. 4: Neugef. durch Art. IX d. Ges. v. 10. 2. 2003, GVBl. S. 62
§ 16 Satz 2: Aufhebungsvorschrift


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