Besoldung Berlin |
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Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin gelten beim Nebentätigkeitsrecht eigenständige Landesregelungen. Die wichtigsten Fragen zum Nebenberuf sind in der Nebentätigkeitsverordnung geregelt. Eine aktuelle Fassung der Berliner Nebentätigkeitsverordnung finden Sie hier:
§ 2 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 3 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im Landesdienst
§ 5 Befristung, allgemeine Erteilung, Untersagung und Widerruf der Genehmigung
§ 6 Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
§ 9 Abrechnung von Vergütungen
§ 10 Genehmigung der Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
§ 11 Entgelt für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material; Grundsätze