Landesbeamtengesetz Berlin: § .10b Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht der Landesbeamtengesetzes von Berlin 

§ 10b* Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit

* § 10 b: Aufgeh. durch Art. III Nr. 2 d. Ges. v. 3. 11. 2005, GVBl. S. 686


mehr zu: Landesbeamtengesetz Berlin
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-berlin.de © 2023